Ihr Anspruch: der Festzuschuss
Gesetzlich Versicherte erhalten für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einen befundbezogenen Festzuschuss – seit 2021 sind das 60 % der Kosten der Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt der Zuschuss auf 70 % (5 Jahre) bzw. 75 % (10 Jahre).
Wichtig: Der Festzuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach dem Behandlungsort. Er steht Ihnen auch zu, wenn Sie sich in Ungarn behandeln lassen.
Warum das in Ungarn genauso gilt
Ungarn ist EU-Mitglied. Nach der EU-Patientenmobilitätsrichtlinie (2011/24/EU, in Deutschland umgesetzt in § 13 Abs. 4 SGB V) haben Sie das Recht, sich in jedem EU-Land behandeln zu lassen – Ihre Krankenkasse erstattet den Betrag, den die gleiche Behandlung in Deutschland gekostet hätte, bis zur Höhe des Festzuschusses.
Da unsere Preise deutlich unter den deutschen liegen, deckt der Festzuschuss oft einen erheblich größeren Anteil Ihrer Gesamtrechnung – Ihr Eigenanteil sinkt doppelt.
So läuft es ab – Schritt für Schritt
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Heil- und Kostenplan (HKP) erstellen lassen: Nach Ihrer kostenlosen Erstuntersuchung (gerne mit vorhandenem Röntgenbild) erstellen wir einen Heil- und Kostenplan nach deutschem Muster.
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HKP bei Ihrer Krankenkasse einreichen: Vor Behandlungsbeginn reichen Sie den Plan bei Ihrer Kasse ein und lassen den Festzuschuss genehmigen. Das ist Standard – auch bei Behandlung in Deutschland.
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Behandlung bei uns: Sie werden in Mosonmagyaróvár behandelt – 15 Minuten von der österreichischen Grenze.
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Rechnung einreichen: Nach Abschluss erhalten Sie von uns eine detaillierte, erstattungsfähige Rechnung. Diese reichen Sie mit dem genehmigten HKP bei Ihrer Kasse ein und erhalten den Festzuschuss ausgezahlt.
Zusatzversicherung & Steuer
Private Zahnzusatzversicherungen erstatten Behandlungen im EU-Ausland in der Regel nach denselben Tarifbedingungen wie in Deutschland – ein kurzer Blick in Ihre Police oder eine Anfrage genügt.
Zahnarztkosten können zudem als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Auch Fahrt- und Übernachtungskosten sind unter Umständen ansetzbar.
Was wir für Sie übernehmen
Wir erstellen den Heil- und Kostenplan nach deutschem Muster, dokumentieren die Behandlung vollständig und stellen eine Rechnung aus, die deutsche Kassen akzeptieren. Haben Sie bereits einen HKP von Ihrem deutschen Zahnarzt? Senden Sie ihn uns – Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein kostenloses Gegenangebot mit identischem Leistungsumfang.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine verbindliche Auskunft. Höhe und Voraussetzungen der Erstattung legt Ihre Krankenkasse fest – fragen Sie im Zweifel vor Behandlungsbeginn nach. Stand: Juli 2026.